Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir helfen, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihr Kind oder Ihre Kinder zu betreuen und die tägliche Hausarbeit zu verrichten, durch
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen unter 14 Jahren) lebt und auf Hilfe angewiesen ist. Sie als Versicherter, dem der Arzt Familienpflege / Haushaltshilfe verordnet hat, stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Wir planen unsere Einsätze nach Ihren Wünschen an Wochentagen bis zu 8 Std. täglich.
Für Sie ganz bequem und entlastend die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger (bei Kuraufenthalt oder Umschulungsmaßnahmen) oder das Jugendamt / Bezirksamt (bei Erkrankung Ihres Kindes).