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Kranke oder alte Menschen benötigen unterschiedlich viel Pflege. Darum wurden offiziell drei unterschiedliche Pflegestufen eingeführt, die nach dem individuellen Bedarf entscheiden helfen, wie viel finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Ob die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse gegeben sind, entscheidet sich beim Gutachten des MDK. Aber auch wer hier nicht in eine Pflegestufe eingestuft wird, hat noch gute Chancen, dass ihm geholfen wird. Schließlich bedeutet „Keine Pflegestufe“ noch nicht, dass der Mensch keine Hilfe benötigt. Entscheidend ist der tägliche Bedarf an Grundpflege, also Körperhygiene, Einnehmen von Mahlzeiten, Pflege der Garderobe oder Hilfe bei Toilettengängen.
Pflegestufe 0 ist keine der offiziellen Pflegestufen. Menschen, die weniger Grundpflege benötigen als in Pflegestufe I festgelegt, können dennoch als hilfsbedürftig eingestuft werden und die so genannte „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ erhalten. Ihnen wurde eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ bescheinigt. Dafür können sie bis zu 2.400 Euro im Jahr für gerontopsychiatrische Zusatzangebote in Anspruch nehmen. Auch die Sozialämter können die Kosten für pflegerische Hilfen übernehmen.
Falls diese Bedingungen vom tatsächlichen Pflegebedarf noch überstiegen werden, tritt die Härtfallregelung in Kraft. Sie findet Anwendung, wenn
Bei der Härtefallregelung werden 1.918 Euro an Sachleistung ausgezahlt, bei vollstationärer Pflege 1.825 Euro.