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Die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen kann nicht nur im zeitlichen Sinne zu einem Job werden. Auch im Bereich der eigenen Absicherung kann die Pflege wie eine Berufstätigkeit Rechte und Pflichten mit sich bringen. Um sich als Pflegender abzusichern, brauchen Sie als erstes Informationen, was die Pflege mit sich bringt, was Ihnen zusteht, aber auch, was Sie leisten müssen.
Für die Pflegenden besteht ein Anspruch auf eine Rentenversicherung, sobald sie wenigstens 14 Stunden in der Woche pflegend tätig sind. Die Beiträge übernimmt die Pflegekasse.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder ihre in Not geratenen Eltern unterstützen müssen, sofern sie dadurch nicht (nachweislich) selbst in materielle Not geraten oder ihren Lebensstandard allzu stark einschränken müssen. Als Belastungsgrenze gilt etwa 1.400 Euro des Netto-Einkommens.
War der Angehörige vor der Aufnahme der Pflege ohne Beschäftigung und hat Arbeitslosengeld bezogen, kann er sich den Anspruch darauf auch nach dem Ende der Pflege sichern. Monatlich kann er zu diesem Zweck freiwillig rund 15 Euro zahlen. Durch die Pflege steht der Pflegende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, es können also keine Einschränkungen durch die Arbeitsagentur vorgenommen werden. Sind Pflegende selbst im Rentenalter, können Sie soziale Grundsicherung beantragen, sofern sie Bedürftigkeit nachweisen können. Die Freibeträge sind nach dem Alter gestaffelt.